§ 1 Verhalten auf dem Gelände unserer Hundetagesstätte

 

a) Auf dem Gelände ist meinen bzw. den Anweisungen meiner Mitarbeiter Folge zu leisten. Alle Tore und Türen sind beim Betreten und Verlassen der Anlage zu schließen.

 

§ 2 Aufnahmebedingungen

 

a) Es können grundsätzlich nur Hunde aufgenommen werden, für die eine Impfung wie zuvor beschrieben und eine Hundehalter-Haftplichtversicherung besteht. Dies ist bei Erstkontakt, als auch auf spätere Anfrage nachzuweisen.

 

b) Hunde mit akuten, ansteckenden Erkrankungen sind von der Betreuung ausgeschlossen.

 

Der Verdacht auf eine Erkrankung ist ausdrücklich und sofort vom Hundehalter bekannt zu geben. Sollte eine Erkrankung während der Betreuungszeit entdeckt werden oder auftreten, behalten wir uns vor, die Betreuung abzubrechen. Der möglicherweise ansteckende Hund wird sofort separiert und muss umgehend abgeholt werden.

 

c) Ist dies nicht möglich, oder auf Wunsch des Halters wird ein Tierarzt zur Behandlung des Erkrankten und zur Abklärung der Ansteckungsgefahr für die anderen Gäste bestellt.

 

Die Kosten des Tierarztbesuchs und die Behandlung werden von Hundehalter getragen. "Nanny für alle Felle" übernimmt keine Haftung für Erkrankungen der Hunde und deren Folgen.

 

d) Läufige Hündinnen werden nicht aufgenommen. Sollte eine läufige Hündin in unserer Hundetagesstätte zur Betreuung abgegeben und die Läufigkeit verschwiegen werden, wird für die möglichen Folgen wie Deckung oder Beißereien unter den anderen Hunden/Rüden keine Haftung von "Nanny für alle Felle" übernommen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

 

e) "Nanny für alle Felle" behält sich vor, unverträgliche Hunde von der Betreuung auszuschließen. Dies kann bereits am ersten Tag oder erst im Verlauf der Betreuung auffallen.

 

f) Außerdem behält sich "Nanny für alle Felle" vor, Hunde, die sich in der Betreuung deutlich unwohl fühlen und mit der Gruppensituation nicht zurecht  kommen, ebenfalls auszuschließen.

 

g) Aufgrund der angrenzenden Nachbarschaft zu Bürohäusern behalten wir uns vor, Dauerbeller von der Betreuung auszuschließen.

 

§ 3 Haftungsausschluss

 

a) Sollte ein Hund Streitigkeiten provozieren und andere Tiere verletzen, sind die Behandlungskosten von dessen Halter bzw. dessen Hundehalterhaftpflicht zu tragen. Bei der Feststellung, welcher Hund angegriffen hat gilt meine Aussage. Sollte es doch einmal zu Auseinandersetzungen und Verletzungen der Tiere untereinander kommen, gibt es von rechtlichen als auch von Seiten der Versicherungen klare Vorgaben.

 

b) Das Gelände von "Nanny für alle Felle" ist sicher eingezäunt. Sollte sich ein Hund dennoch eigenständig daraus befreien oder während des Bringens oder Abholens entlaufen, übernimmt "Nanny für alle Felle" keine Haftung. Dieses liegt beim Hundehalter.

 

c) "Nanny für alle Felle" schließt jegliche Haftung auf Schadenersatz aus.

 

d) Sollte im Verlauf der Betreuung eines Hundes der Impfschutz erlöschen, trägt der Halter des betreffenden Tieres für alle auftretenden Folgen die volle Verantwortung.

 

c) Sollte im Verlauf der Betreuung die Hundehalterhaftpflichtversicherung erlöschen oder gekündigt werden, haftet der Halter selbst für den durch den Hund verursachte Schaden.

 

§ 4 Vertragliche Richtlinien

 

a) Jeder gewünschte Betreuungstag muss vorab gebucht werden. Hierbei sind Bring- und Abholzeit festzulegen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter der Rubrik "Öffnungszeiten".

 

b) die Anzahl der aufnehmbaren Tiere ist begrenzt. Allein die Reihenfolge der entgegengenommenen Buchungen legt die verfügbaren Plätze pro Tag fest. Mit Erwerb der Wochenkarte bzw. Monatskarte ist es möglich, einen Betreuungsplatz über mehrere Wochen, Monate oder dauerhaft zu reservieren.

 

c) Sollte ein gebuchter Platz in der Hundetagesstätte einmal nicht genutzt werden, bitte ich um rechtzeitige Absage. Sollten mehrfach Buchungen kurzfristig, also weniger als 12 Stunden vor Buchungsbeginn abgesagt werden oder Buchungen unentschuldigt versäumt werden, behalte ich mir vor, die Tage dennoch in Rechnung zu stellen.

 

d) Beträge aus gekauften Wochen oder Monatskarten können nicht wieder ausbezahlt werden.

 

e) Sie vertrauen mir Ihren Hund an und und überlassen damit mir die Entscheidung, wann ich im Bedarfsfall einen Tierarzt zu Rate ziehe. Die entstehende Rechnung geht in jedem Fall zu Ihren Lasten.

 

f) Sollte ein Hund nicht zur verabredeten Zeit abgeholt werden ist "Nanny für alle Felle" berechtigt den Hund entweder durch einen Betreuer woanders mit hin zu nehmen und die Abholung dort festzulegen oder das Tier anderweitig (z.B. im Tierheim unterzubringen). Durch Nichteinhaltung der verabredeten Zeit wird eine weiterführende Betreuung in Rechnung gestellt.

 

g) Gerichtsstand ist Langenfeld